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   VG München, 14.09.1995 - M 2 K 95.623   

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VG München, 14.09.1995 - M 2 K 95.623 (https://dejure.org/1995,23868)
VG München, Entscheidung vom 14.09.1995 - M 2 K 95.623 (https://dejure.org/1995,23868)
VG München, Entscheidung vom 14. September 1995 - M 2 K 95.623 (https://dejure.org/1995,23868)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.08.2007 - 3 S 274/06

    Normenkontrollverfahren - zum Tauchverbot in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

    In der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs ist geklärt, dass das Sporttauchen mit Atemgerät als "ähnliche unschädliche Verrichtung" dem wasserrechtlichen Gemeingebrauch unterfällt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 22.06.1987 - 1 S 1699/86 -, VBlBW 1988, 255 ; s. aber auch OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15.12.1983 - 3 A 139/81 -, NuR 1984, 154; VG München, Urteil vom 15.09.1995 - M 2 K 95.623 -, SpuRt 1997, 140; Kloepfer//Brandner, NVwZ 1988, 115 ).
  • VerfGH Bayern, 13.05.2009 - 19-VII-08

    Popularklage hinsichtlich Genehmigungsvorbehalt für das Tauchen mit Atemgerät

    Das Bayerische Verwaltungsgericht München vertrat im Urteil vom 14. September 1995 Az. M 2 K 95.623 die Ansicht, dass sich das Tauchen mit Atemgerät als erlaubnis- oder bewilligungspflichtige Gewässerbenutzung darstelle und nicht dem Gemeingebrauch unterliege.
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